Führerschein mit 17
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Unterricht
Dienstags & Donnerstags
19.00 - 20.30 Uhr
Anmeldung
Dienstags & Donnerstags
18.30 - 19.00 Uhr
Erfahrungen sammeln und sicher durchstarten
Mit 16 ½ Jahren ist es soweit: Dann dürft ihr mit eurer Führerschein-Ausbildung beginnen. Und mit 17 Jahren fahren. Allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen und nur in Deutschland. Deshalb erhaltet ihr noch keinen Führerschein, sondern lediglich eine Prüfungsbescheinigung, in der der begleitende Fahrer namentlich eingetragen ist.
Wann ist die Prüfung frühestens möglich?
Die theoretische Prüfung dürft ihr frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolvieren. An eurem 18. Geburtstag bekommt ihr dann den regulären EU-Kartenführerschein. Übrigens: Wenn ihr vor dem 18. Geburtstag ohne Begleitperson fahrt, ist die Fahrerlaubnis weg.
Welche Voraussetzungen gelten für die Begleitperson?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3) sein. Sie muss außerdem namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden, es dürfen mehrere Personen als Begleiter eingetragen werden. Ein Begleiter darf nicht mehr als 3 Punkte auf seinem Flensburger Konto aufweisen und - wie der Fahrer auch - nicht mehr als 0,5-Promille Alkohol im Blut haben. Sollte die Promille-Grenze für den Begleiter überschritten werden, verliert ihr eure Fahrerlaubnis.